Landgemeinde
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Startseite Bürgermeister
Gemeinderat
Verwaltung
Bürgerinformation
Aktivitäten
Baumaßnahmen
Informationen
Amtsblatt
Satzungen
Tourismus
Vereine
Impressum

Bekanntmachung

Bedarfsermittlung DSL 2012
 
Nachdem wir bereits 2010 für die weitere und schrittweise Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum alle Haushalte und Gewerbebetriebe um Mitarbeit bei der Bedarfsermittlung gebeten haben, entstand eine ortsteilbezogene Bedarfserhebung, die Grundlage der weiteren Schritte im Verfahren für die Gemeinde war und ist.
Um den Ausbau der Breitbandversorgung auch in bevölkerungsschwachen Regionen Thüringens weiter zu beschleunigen, ist im Januar das „Landesprogramm Breitband“ gestartet. Bis 2015 stehen den Thüringer Städten und Gemeinden damit insgesamt 12 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Bereitstellung schneller Internetverbindungen zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, diese Fördermöglichkeiten für die Ortschaft Mohlsdorf mit Reudnitz, Gottesgrün, Kahmer und Waldhaus zu nutzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Bedarfsermittlung. Die Bedarfsermittlung mittels Umfrage ist die notwendige Grundlage für die konzeptionelle und technische Planung, der betriebswirtschaftlichen Kosten-/Nutzen-Rechnung eines potenziellen Netzbetreibers sowie insbesondere auch Voraussetzung zur anteiligen Förderung.
Deshalb möchten wir nochmals alle Haushalte (private Nutzer) und vor allem auch die Gewerbetreibenden, Freiberufler und Unternehmen (gewerbliche Nutzer) sowie öffentliche Einrichtungen um Mithilfe zur Aktualisierung der Bedarfsermittlung hinsichtlich der Breitbandversorgung bitten.
 
Füllen Sie bitte beiliegendes Formblatt aus und senden es bis zum 20. April 2012 an die Gemeinde zurück. (Nicht notwendig, wenn Sie bereits 2010 einen Bedarf angemeldet haben.) Die gesammelten Daten werden für das öffentliche Interessenbekundungsverfahren aufbereitet, um einen geeigneten Netzdienstleister zu finden.


zum Herunterladen des Erfassungsbogen auf Formular klicken!


05.01.2012
Beauftragter für Landgemeinde bestellt
 
Mit der Gründung der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zum 01. Januar 2012 endete die reguläre Amtszeit von Bürgermeister Christian Häckert aus Mohlsdorf. Mit Wirkung vom 01. Januar 2012 wurde Herr Häckert von der Kommunalaufsicht zum Beauftragten für die Landgemeinde bestellt.
In dieser Funktion leitet er die Verwaltung und vertritt die Gemeinde rechtswirksam. Die Bestellung endet mit dem Amtsantritt des am 22. April 2012 neu zu wählenden Bürgermeisters für die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.


05.01.2012
Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen in der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
1. Die Gemeinderäte der Gemeinden Mohlsdorf und Teichwolframsdorf haben in ihrer Sitzung am 13.01.2011 die Umbenennung folgender Straßennamen beschlossen:
 

Alter Straßenname

Neuer Straßenname


Gartenweg
07987 Mohlsdorf

Gartenstraße
07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf


Dorfstraße
07989 Teichwolframsdorf

Waltersdorfer Dorfstraße
07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf


Bahnhofstraße
07987 Mohlsdorf

Mohlsdorfer Bahnhofstraße
07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Bedingt durch die Bildung der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf wären die angegebenen Straßennamen doppelt vergeben.
 
2. Diese Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung tritt zum 01. Februar 2012 in Kraft.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den Bürgerbüros, Steinberg 1 oder Straße der Einheit 6, der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf einzulegen.
 
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Ch. Häckert


05.01.2012
Neubildung der Gemeinde "Mohlsdorf-Teichwolframsdorf"
 
Was ist für jeden zu beachten:
Mit der Bildung der Landgemeinde ist die Änderung des Gemeindenamens verbunden, somit sind alle Anschriften der Grundstücke in der Gemeinde neu zu benennen. Für alle hier gemeldeten Einwohner ergibt sich somit die Pflicht zur Umschreibung der entsprechenden Dokumente.
Besonders zu beachten ist, dass die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf die einheitliche Postleitzahl 07987 hat. Notwendige Straßenumbenennungen in Waltersdorf (Dorfstraße in Waltersdorfer Dorfstraße) und Mohlsdorf (Bahnhofstraße in Mohlsdorfer Bahnhofstraße sowie Gartenweg in Gartenstraße) sind ab 1. Februar 2012 entsprechend zu beachten.
 
Umschreibung der Anschrift im Personalausweis und Reisepass:
Dies erfolgt in den Bürgerbüros in Mohlsdorf und Teichwolframsdorf kostenfrei unter Vorlage des Personalausweises und, wenn vorhanden, des Reisepasses.
 
Umschreibung der Halterdaten entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung:
Entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung sind die Halterdaten unverzüglich zu berichtigen. Durch das Landratsamt Greiz wird dazu eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2012 gewährt, um den betroffenen Kraftfahrzeughaltern einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Diese Berichtigung erfolgt in der Zulassungsbehörde des Landkreises Greiz in Weida, Am Schafberge 5. Es sind dazu der umgeschriebene Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein vorzulegen.
Für diese Berichtigung werden Gebühren in Höhe von 11,70 € erhoben. Nach Fristablauf erfüllt eine unterlassene Berichtigung einen Ordnungswidrigkeitstatbestand.
 

Öffnungszeiten Zulassungsbehörde Weida
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
Die: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro Mohlsdorf
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Die: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro Teichwolframsdorf
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Die: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Umschreibung sonstiger Dokumente:
Alle weiteren mit der bisherigen Adresse (Mohlsdorf oder Teichwolframsdorf) ausgefertigten Dokumente anderer Behörden und Einrichtungen sollte man ebenfalls entsprechend ändern lassen.
 
Neue einheitliche Postleitzahl für die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 15.12.2011 die einheitliche Postleitzahl 07987 für die Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf mitgeteilt. Diese soll mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen ab 01.02.2012 gelten.
 
Christian Häckert, Beauftragter